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Egal, ob berechtigt oder unberechtigt - wir helfen bei allen urheber-, marken - oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Ihres Online-Shops, eBay- oder Amazon- Handels. Unsere spezialisierten Partner-Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben tausende Abmahnungen von IDO, Sandhage, Fareds, Verbraucherschutzverein & Co. erfolgreich abgewehrt oder die Kosten stark reduziert.
Unterschreiben Sie niemals direkt die Unterlassungserklärung!
Zahlen Sie die geforderten Abmahnkosten nicht sofort!
Achten Sie auf die Fristen und nehmen Sie unsere Soforthilfe in Anspruch!
Mit unseren Lösungen Abmahnschutz PREMIUM oder Abmahnschutz ENTERPRISE helfen wir auch dann, wenn Sie bereits eine gewerbliche Abmahnung Ihres eBay-Shops erhalten haben. Die Abgabe einer vermeintlich kostengünstigen Unterlassungserklärung kann sich noch nach Jahren als Kostenfalle herausstellen, wenn wegen eines ähnlichen Verstoßes sog. Vertragsstrafen fällig werden. Handeln Sie nicht auf eigene Faust, sondern lassen Sie sich von unseren Partner-Fachanwälten beraten.
Wenn Sie eine eBay-Abmahnung erhalten haben, zählt jede Sekunde und jedes Wort! Unsere Partner-Anwältinnen und -Anwälte helfen Ihnen umgehend.
Nach der Beratung und Vertretung unterstützen wir Sie bei der Beseitigung der abgemahnten Punkte und Einhaltung der Unterlassungspflichten.
Mit unseren Prüfungen und dem Update-Service zu neuer Rechtsprechung und Gesetzgebung minimieren wir zusammen dauerhaft Ihr Abmahnrisiko.
Die häufigsten Abmahnungen im E-Commerce betreffen fehlende Grundpreisangaben, nicht verlinkte Garantiebedingungen, unterschiedliche Widerrufsfristen in Belehrung und an anderer Stelle (vor allem bei eBay), fehlende Links auf die sog. OS-Plattform, unvollständige Kennzeichungen z. B. von Lebensmitteln, Verstöße gegen das Verpackungsgesetz oder sonstige fehlerhafte AGB-Klauseln.
Mit AGB allein ist es nicht getan. Rechtliche Fehler können an vielen Stellen im Marketing- und Checkout-Prozess auftauchen und sind auf Drittplattformen wie Google Shopping, eBay oder Amazon nicht immer vollständig beherrschbar.
Ist die Abmahnung Ihres eBay-Shops inhaltlich berechtigt? Handelt die Angreiferin oder der Angreifer vielleicht rechtsmissbräuchlich? Sollten Sie wirklich eine Unterlassungserklärung abgeben oder ist der Gang vor Gericht wirtschaftlich sinnvoller, selbst wenn die Abmahung berechtigt ist? All diese Fragen beantworten Ihnen Fachanwälte, die seit Jahrzehnten ausschließlich in diesem Bereich tätig sind. Sie entscheiden dann, welche Verteidigungs-Strategie für Sie passt. Zudem ist ganz wesentlich, dass wir die Schwachstellen der üblichen Abmahnerinnen und Abmahner genau kennen.
Sie profitieren von unserer 20-jährigen Erfahrung bei der Prüfung tausender Online-Shops und tausenden Abmahnverteidigungen. Unerfahrene oder kostengünstige Anwältinnen und Anwälte haben meist nur kurzfristige Optimierungen der aktuellen Abmahnkosten im Blick. Aber sind Sie überhaupt technisch in der Lage, künftige Verstöße auszuschließen?
Sparen Sie nicht am falschen Ende, sondern optimieren Sie mit uns Ihre Kosten und unternehmerischen Handlungsfreiheiten langfristig. Wir setzen auf langfristige Partnerschaften und dauerhafte Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden.
Nein. Eine Abmahnung ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie kann also genauso wirksam per Mail oder Fax und auch mündlich ausgesprochen werden. Die Abmahnerin bzw. der Abmahner könnte sogar gleich vor Gericht ziehen, die Abmahnung ist quasi ein "gut gemeinter" Vorschlag, eine Streitigkeit außergerichtlich zu erledigen. Dadurch spart sich die Abmahnerin bzw. der Abmahner bestimmte Kosten, falls die oder der Abgemahnte den Unterlassungsanspruch vor Gericht direkt anerkennt. Diesen Vorschlag sollten Sie aber immer gründlich prüfen lassen, da sich Widerstand auf die ein oder andere Art meist auszahlt.
Nach einer Abmahnung stehen Ihnen ganz unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Komplettes Ignorieren, Modifikation der Unterlassungserklärung, Herabsetzen der Kosten, Abgabe der vorgeschlagenen UVE, jedoch ohne zu zahlen, Zurückweisen wegen Rechtsmissbrauchs, Ergehenlassen einer einstweiligen Verfügung mit Abschlusserklärung, Widerspruch und Hauptsacheverfahren, weitere Instanzen, Gegenabmahnung und verschiedene Kombinationen aus diesen Möglichkeiten. Unterschreiben Sie auf keinen Fall eine vorformulierte Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung des Verstoßes und der Abmahnerin oder des Abmahners. Eine Beratung durch spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist zwingend notwendig, um die für Sie richtige Vorgehensweise gegen die Abmahnung im konkreten Einzelfall festzulegen.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie die von der Gegnerin oder dem Gegner gesetzte Frist nur nach Rücksprache mit unseren Partner-Anwältinnen und -Anwälten bewusst verstreichen lassen, wenn dies die abgestimmte Strategie ist. Anderenfalls drohen vermeidbare und ärgerliche Zusatzkosten. In keinem Fall darf nach Abgabe einer Unterlassungserklärung oder Erhalt einer einstweiligen Verfügung die Frist zur Umsetzung der Änderungen versäumt werden, da sonst hohe Strafzahlungen und weitere Abmahnungen drohen.
Vor allem vom Europäischen Gesetzgeber ist in den letzten 20 Jahren eine Flut an immer neuen Informationspflichten im Online-Handel geschaffen worden und bislang ist kein Ende in Sicht. Hinzu kommen hunderte Gerichtsentscheidungen zu Details und das wohl weltweit einmalige deutsche Abmahn(un)wesen, das es einer Vielzahl von Angreiferinnen und Angreifern erlaubt, schnell passierte Rechtsverstöße kostenpflichtig anzugreifen. Für juristische Laien, aber auch für Allgemein-Rechtsanwältinnen und -anwälte ist es wirtschaftlich unmöglich, all diese Regelungen und Details zu überschauen und immer up to date zu bleiben. Daher bleibt nur ein Weg: Verlagern Sie das Risiko „Abmahnung“ zu einem hoch spezialisierten Anbieter. Mit unserem Abmahnschutz minimieren wir Ihr Abmahnrisiko zuverlässig und dauerhaft.
Sie haben Rückfragen? Kontaktieren Sie uns einfach unter 0221 77536-7490
Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung zum optimalen Abmahnschutz - akut und dauerhaft.
Und so geht's:
1. Laden Sie Ihre Abmahnung unverbindlich über das Kontaktformular hoch oder rufen Sie direkt an unter der Nummer 0221 77536-7490.
2. Einer unserer erfahrenen Partner-Rechtsanwälte nimmt eine kostenlose Ersteinschätzung vor, wir zeigen Ihnen mögliche Optionen auf.
3. Nach Buchung legt der Anwalt sofort los und übernimmt Ihre Verteidigung. Und das Beste: auch bei künftigen Abmahnungen sind Sie dauerhaft geschützt.*
*Durch den Erwerb des Abmahnschutzes treten Sie gleichzeitig der Interessengemeinschaft als Mitglied bei. Diese Leistung wird als freiwillige solidarische Unterstützung erbracht. Alle Rechtsdienstleistungen erbringen die FÖHLISCH Rechtsanwälte oder deren Partner-Kanzleien. Es gelten die Bedingungen für Abmahnschutz und die Allgemeinen Mandatsbedingungen der FÖHLISCH Rechtsanwälte. Die Mindestlaufzeit des Abmahnschutzes und Datenschutz 360 beträgt 12 Monate.