
JETZT ANRUFEN: 0221 77536-7490
Du hast gegenüber dem IDO Verband eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben oder sogar bereits Vertragsstrafen gezahlt? Ein Verstoß gegen eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung führt zu hohen Vertragsstrafen in Höhe von 3.000 EUR oder mehr.
Jetzt hast du die Möglichkeit diese Unterlassungserklärung von uns kündigen zu lassen.
Wichtig:
Eine solche Kündigung gilt erst mit Wirkung für die Zukunft.
Falls du deine Unterlassungserklärung also noch nicht gekündigt hast, solltest du dies jetzt tun- und nicht erst, wenn der IDO eine erneute Vertragsstrafe fordert. In dem Fall müsstest du diese Vertragsstrafe noch bezahlen. Davor möchten wir dich bewahren.

"Ich mache seit 25 Jahren Online-Shops abmahnsicher, habe zahlreichen Massenabmahnern das Handwerk gelegt und berate u.a. den Deutschen Bundestag im Kampf gegen Missbrauch von Abmahnungen."
Dr. Carsten Föhlisch
VP Trust & Legal Services der Trusted Shops SE und Inhaber der Kanzlei FÖHLISCH Rechtsanwälte.
Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen nur noch Verbände abmahnen, die offiziell als „qualifizierte Wirtschaftsverbände“ anerkannt sind. Der IDO Verband gehört nicht dazu – ihm fehlt damit die rechtliche Grundlage für weitere Abmahnungen.
Mittlerweile haben verschiedene Gerichte zuverlässig und mehrfach entschieden: Auch bereits abgegebene IDO-Unterlassungserklärungen können gekündigt werden. In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH zudem klargestellt: Eine Vollstreckung aus bestehenden Unterlassungstiteln des IDO ist nicht mehr zulässig.
Schicke uns jetzt deine Unterlassungserklärung zu - unsere Rechtsexpertinnen- und experten helfen dir gerne weiter.