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Jetzt Unterlassungs-erklärung vom IDO prüfen lassen und kündigen!

Wir helfen sofort!

Sie haben gegenüber dem IDO Verband eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben oder sogar bereits Vertragsstrafen gezahlt? Ein Verstoß gegen eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung führt zu hohen Vertragsstrafen in Höhe von durchschnittlich 3.000 EUR.

Jetzt haben Sie die Möglichkeit Ihre Unterlassungserklärung von uns prüfen und ggf. kündigen zu lassen.

Jetzt IDO Unterlassungserklärung auf Kündbarkeit prüfen lassen

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"Ich mache seit 20 Jahren Online-Shops abmahnsicher,  habe zahlreichen Massenabmahnern das Handwerk gelegt und berate u.a. den Deutschen Bundestag im Kampf gegen Missbrauch von Abmahnungen."

Dr. Carsten Föhlisch
Executive Director Legal Services der Trusted Shops GmbH und Inhaber der Kanzlei FÖHLISCH Rechtsanwälte.

 

Warum wir Ihre Unterlassungserklärung vom IDO Verband kündigen können

Nach den Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb im Dezember 2020 dürfen ausschließlich Verbände abmahnen, die ab dem 01. Dezember 2021 auf der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände stehen. Der IDO Verband hat es nicht auf diese Liste geschafft, sodass ihm nun die Aktivlegitimation für künftige Abmahnungen fehlt.

Dieser Umstand wirkt sich auch auf bereits abgegebene Unterlassungserklärungen aus, denn diese können nun gegebenenfalls gekündigt werden.

Der Bundesgerichtshof hat bereits vor Jahren die außerordentliche Kündigung einer Unterlassungserklärung aus wichtigem Grund anerkannt, wenn sich die Gesetzeslage oder höchstrichterliche Rechtsprechung ändert oder sich tatsächliche Umstände, auf denen die Unterlassungsunterwerfung beruhte, zwischenzeitlich geändert hat. Aufgrund der fehlenden Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände fehlt dem IDO Verband die maßgebliche Voraussetzung für seine Abmahnbefugnis was eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann.

Zudem können auch vor der ausgesprochenen Kündigung verwirkte noch ausstehende Vertragsstrafen zurückgewiesen werden, denn es wäre nicht interessengerecht, wenn der IDO Verband trotz fehlender Aktivlegitimation für die vor der Kündigung liegenden Verstöße noch Vertragsstrafen beanspruchen könnte.

Sprechen Sie jetzt mit unseren Expertinnen und Experten und lassen Sie prüfen, ob Ihre Unterlassungserklärung kündbar ist.

Unterschreiben Sie nicht, was Sie nicht einhalten können!

Widerstand zahlt sich immer aus. Gerade Massenabmahner wie der IDO konzentrieren sich auf bestimmte „Abmahnklassiker“. Sie spekulieren darauf, dass Sie keine Lust haben, sich um vermeintlich niedrige Abmahnpauschalen – im Falle des IDO sind es 232,05 EUR – zu streiten. Aber mit Zahlung und Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ist es nicht getan.

Sie verpflichten sich lebenslang, bei gleichartigen Verstößen eine Vertragsstrafe zu zahlen. Genau das ist das Geschäftsmodell unseriöser Abmahner. Während die eigentliche Abmahnung beim IDO z. B. relativ „günstig“ ist und den Betroffenen dazu verleitet, den Gang vor Gericht zu scheuen und lieber eine kleine Summe zu zahlen sowie eine Unterlassungserklärung abzugeben, entstehen die eigentlichen Kosten durch Vertragsstrafen im Nachgang. Die Rechtsstreitigkeit kann außergerichtlich nach einer Abmahnung grundsätzlich nur erledigt werden, wenn eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird. Der Abgemahnte muss sich also verpflichten, eine Strafe zu zahlen, falls er den gleichen Verstoß in Zukunft noch einmal begeht. Teilweise werden solche Vertragsstrafen schon in der Unterlassungserklärung beziffert, häufig wird aber auch eine „angemessene“ Vertragsstrafe versprochen. Bei einem erstmaligen erneuten Verstoß wird meist eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 bis 5.000 € geltend gemacht. Häufig suchen sich Abmahner jedoch gerade solche Rechtsverstöße heraus, die künftig mit hoher Wahrscheinlichkeit noch einmal begangen werden, etwa weil bestimmte rechtliche Vorgaben beim Handel über Marktplätze technisch nur sehr schwer einzuhalten sind. Eine Gelddruckmaschine für Abmahnerinnen und Abmahner, vor allem, wenn Sie keinen Einfluss auf die technischen Gegebenheiten auf Handelsplattformen haben.

Zwar sieht das neue Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vor, dass mit einem Mitbewerber keine Vertragsstrafe vereinbart werden darf, wenn erstmalig eine Unterlassungsverpflichtung gefordert wird, es sich um Verstöße gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr oder in Telemedien handelt und der Abgemahnte in der Regel weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigt. Das gilt jedoch nur für den ersten Verstoß. Wird weiterhin gegen die Unterlassungspflicht verstoßen, was sich häufig nicht ausschließen lässt, wird die zweite Stufe – die Vertragsstrafe – folgen. Zudem gilt diese Regelung nur für Mitbewerber, Verbände wie der IDO hingegen können nach wie vor die Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung zu verlangen.

Wenn Sie trotzdem unterschreiben wollen, müssen Sie vorher unbedingt erst alle Verstöße beseitigen und Ihren Shop unangreifbar machen – am besten mit unserer Hilfe. Ansonsten drohen neben hohen Strafen auch weitere Abmahnungen mit immer höheren Gebühren. Unsere Partner-Anwältinnen und -Anwälte erreichen oft, dass Sie weder zahlen noch unterschreiben müssen und das Geld investieren können, um Ihren Shop abmahnsicher zu machen.

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Diese Händlerinnen und Händler vertrauen bereits auf uns

Aus meiner Sicht ist Trusted Shops das beste Portal - gerade zum Start - um absolut sicher im Netz aufzutreten. Bei Problemen wird einem sofort geholfen, sei es telefonisch oder per Mail. Ihre Mitarbeiter sind alle gut drauf und verstehen auch mal einen Spaß. Zum Start haben wir viele andere wichtige Themen im Blick, da sind wir einfach froh, dass wir das Thema Rechtstexte abgeben konnten.
Carolin Handschuh-Lindhorst
CEO missforty
Wir sind sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit. Wir werden regelmäßig über Neuerungen informiert und sind so immer auf dem neusten Stand. Zusätzlich gibt TS unseren Kunden Sicherheit bei Ihrem Einkauf. Das ist uns sehr wichtig.
 
Julia Hecht
Projektleitung WESCO-Onlineshop
Bei Trusted Shops bekommen wir nicht nur schöne Sterne, sondern auch kompetenten Rechtsbeistand, wenn wir ihn brauchen. Dank der einfach zu generierenden Rechtstexte ist man schnell auf einem aktuellen Stand.
Jürgen Hauser
Prokurist
Als E-Commerce Dienstleister und Reseller von tausenden von Produkten in ganz Europa ist Trusted Shops für uns mit seinen mehrsprachigen und europaweit abgesicherten Rechtstexten sowie bei Gesetzesänderungen der erste Ansprechpartner.
Kristof Lindner
Geschäftsführer der AffiliCon GmbH
Wir haben uns für Trusted Shop als Partner entschieden, um unseren Kunden ein sicheres und transparentes Einkaufserlebnis zu bieten. Die Kundenbewertungen liefern uns das richtige Feedback und fördern das gegenseitige Vertrauen zwischen Händler und Käufer.
Christian Wolfgram
Director e-Commerce, Zippo GmbH
Mit Trusted Shops hat EIS schon seit Jahren eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, um gemeinsam dem Kunden die maximale Sicherheit und den höchsten Service Level zu bieten.
Daniela Märklin
Chief Marketing Officer, eis.de
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Trusted Shops hilft bei Abmahnungen

Mit unseren Abmahnschutz helfen wir auch dann, wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben. Die Abgabe einer vermeintlich kostengünstigen Unterlassungserklärung kann sich noch nach Jahren als Kostenfalle herausstellen, wenn wegen eines ähnlichen Verstoßes sog. Vertragsstrafen fällig werden. Handeln Sie nicht auf eigene Faust, sondern lassen Sie sich von unseren Partner-Anwälten beraten.

Checkicon Sofortige Verteidigung ohne Wartezeit

Bei Abmahnungen werden extrem kurze Fristen gesetzt, Sie müssen also sofort handeln, um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden. Für Sie lassen wir daher alles andere stehen und liegen: Ihre persönliche Anwältin oder Ihr persönlicher Anwalt berät und vertritt Sie sofort und leitet alle notwendigen Schritte ein. Wir setzen nur Partner-Kanzleien ein, die auf Abmahnverteidigung im Online-Handel seit Jahren spezialisiert sind und sofort Kapazitäten für unsere Kundinnen und Kunden freihaben.

Checkicon Verteidigung auch bei aktuell vorliegender Abmahnung

Ganz gleich, ob Sie schon Kundin bzw. Kunde sind oder nicht: Im Fall einer wettbewerbs-, urheber- oder markenrechtlichen Abmahnung helfen wir Ihnen auch, wenn Sie jetzt erst Kundin oder Kunde werden. Sofort und ohne Qualitätseinbußen.

CheckiconVertretung auch bei Selbstverschulden

Die meisten Rechtsverstöße passieren nicht mit Absicht, sondern weil die Rechtslage unüberschaubar und für juristische Laien oft mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar ist. Daher spielt es für uns keine Rolle, ob Ihre Abmahnung selbstverschuldet ist. Wir helfen, auch wenn Sie unsere Texte (noch) nicht verwenden oder unsere Prüfungen (noch) nicht umgesetzt wurden.

Checkicon Außergerichtlich oder gerichtlich: Sie haben die Wahl

Die Beendigung eines Abmahnangriffs kann zwar durch eine sog. Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung außergerichtlich mit verhältnismäßig geringen Kosten beigelegt werden. Häufig wird auch zu leichten Modifizierungen dieser Erklärung geraten. Aber Vorsicht: Bei vielen Angreiferinnen und Angreifern sind weitere Kosten vorprogrammiert. Diese hoffen nämlich darauf, dass Sie in Zukunft ähnliche Verstöße begehen. Auf diese Weise können dann schnell Vertragsstrafen in Höhe von 5.000 € oder mehr fällig werden. Oft empfiehlt sich daher der Gang vor Gericht, um langfristig Kosten zu sparen. Wir stellen Ihnen ausschließlich spezialisierte Anwälte zur Seite, die sich täglich mit E-Commerce-Recht beschäftigen. Ist die Abmahnung unberechtigt oder Rechtsfragen sind höchstrichterlich ungeklärt, sind wir auch bereit, für unsere Mandanten bis zum BGH zu gehen.

Checkicon Volle anwaltliche Haftung selbstverständlich

Im Bereich der Rechtstexte oder der Durchführung von Schulungen verlassen wir uns gerne auf die neuesten Technologien. Bei der Vertretung von Abmahnungen beraten und vertreten Sie jedoch ausschließlich erfahrene Rechtsanwältinnen und -anwälte. Für alle Beratungen und Vertretungen greift daher selbstverständlich die volle anwaltliche Haftung. Wir setzen ausschließlich spezialisierte Anwälte ein, die bereits tausende Abmahnungen erfolgreich verteidigt haben und unserer stetigen Qualitätskontrolle unterliegen.

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Kostenlos, schnell und unverbindlich Hilfe erhalten

  • Laden Sie Ihre Unterlassungserklärung unverbindlich hoch oder schicken Sie uns diese per E-Mail.
  • Unsere Partner-Anwältinnen und -Anwälte werden Ihre Situation analysieren und Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung geben.
  • Wir beraten Sie telefonisch zu den verschiedenen Möglichkeiten.
  • Wir stellen Ihnen von Anfang an erfahrene Rechtsvertretung zur Seite, sodass wir das Optimum für Sie erreichen können.
  • Diese beraten Sie, welche Strategie in Ihrer Situation angemessen ist und nehmen sich Ihres Falles gerne außergerichtlich oder gerichtlich an – je nach Ihren Anforderungen.
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