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Jetzt Unterlassungs-erklärung vom IDO kündigen!

Wir helfen sofort!

Du hast gegenüber dem IDO Verband eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben oder sogar bereits Vertragsstrafen gezahlt? Ein Verstoß gegen eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung führt zu hohen Vertragsstrafen in Höhe von 3.000 EUR oder mehr.

Jetzt hast du die Möglichkeit diese Unterlassungserklärung von uns kündigen zu lassen.

Wichtig:
Eine solche Kündigung gilt erst mit Wirkung für die Zukunft.
Falls du deine Unterlassungserklärung also noch nicht gekündigt hast, solltest du dies jetzt tun- und nicht erst, wenn der IDO eine erneute Vertragsstrafe fordert. In dem Fall müsstest du diese Vertragsstrafe noch bezahlen. Davor möchten wir dich bewahren. 

Jetzt IDO Unterlassungserklärung auf Kündbarkeit prüfen lassen

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"Ich mache seit 25 Jahren Online-Shops abmahnsicher,  habe zahlreichen Massenabmahnern das Handwerk gelegt und berate u.a. den Deutschen Bundestag im Kampf gegen Missbrauch von Abmahnungen."

Dr. Carsten Föhlisch
VP Trust & Legal Services der Trusted Shops SE und Inhaber der Kanzlei FÖHLISCH Rechtsanwälte.

 

Warum wir deine Unterlassungserklärung vom IDO Verband kündigen können

Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen nur noch Verbände abmahnen, die offiziell als „qualifizierte Wirtschaftsverbände“ anerkannt sind. Der IDO Verband gehört nicht dazu – ihm fehlt damit die rechtliche Grundlage für weitere Abmahnungen.

Mittlerweile haben verschiedene Gerichte zuverlässig und mehrfach entschieden: Auch bereits abgegebene IDO-Unterlassungserklärungen können gekündigt werden. In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH zudem klargestellt: Eine Vollstreckung aus bestehenden Unterlassungstiteln des IDO ist nicht mehr zulässig.

Schicke uns jetzt deine Unterlassungserklärung zu - unsere Rechtsexpertinnen- und experten helfen dir gerne weiter.

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Kostenlos, schnell und unverbindlich Hilfe erhalten

  • Lade deine Unterlassungserklärung unverbindlich hoch oder schick sie uns per E-Mail.
  • Unsere Partner-Anwältinnen und -Anwälte analysieren deine Situation und geben dir eine kostenlose Ersteinschätzung.
  • Wir beraten dich telefonisch zu den verschiedenen Möglichkeiten.
  • Von Anfang an stellen wir dir erfahrene Rechtsvertretung zur Seite, damit wir das Optimum für dich erreichen können.
  • Die Partner-Anwältinnen und -Anwälte beraten dich, welche Strategie in deiner Situation angemessen ist und nehmen sich deines Falls gerne an.
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