Die häufigsten Abmahngründe
Die häufigsten Abmahnungen im E-Commerce betreffen fehlende oder fehlerhafte Preisangaben, unvollständige oder falsche Kennzeichnungen bestimmter Produkte wie z. B. von Lebensmitteln oder Bioziden, Verstöße im Bereich Energiekennzeichnung und gesundheitsbezogener Angaben (sog. Health Claims) sowie Datenschutzverstöße und Urheber- und Markenrechtsverletzungen.
Aber auch Verstöße gegen das Verpackungsgesetz, nicht verlinkte Garantiebedingungen, fehlerhafte AGB-Klauseln, fehlerhafter Newsletterversand (E-Mails ohne Opt-In) und irreführende Werbung sowie Verstöße gegen das Widerrufsrecht (z. B. unterschiedliche Widerrufsfristen in der Belehrung und an anderer Stelle, vor allem bei eBay) gehören dazu.
Kostenlos, schnell und unverbindlich Hilfe erhalten
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Laden Sie Ihre Abmahnung unverbindlich hoch oder schicken Sie uns diese per E-Mail.
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Unsere Partner-Anwältinnen und -Anwälte analysieren Ihre Situation und Ihnen geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung.
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Wir beraten Sie telefonisch zu den verschiedenen Möglichkeiten unserer Legal Products.
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Wir stellen Ihnen von Anfang an erfahrene Rechtsvertretung zur Seite, sodass wir das Optimum für Sie erreichen können.
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Diese beraten Sie, welche Strategie in Ihrer Situation angemessen ist und nehmen sich Ihres Falles gerne außergerichtlich oder gerichtlich an – je nach Ihren Anforderungen.
Wer wir sind und wie wir Abmahnungen bekämpfen
Rechtsanwalt Dr. Föhlisch und sein Team aus spezialisierten Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen beraten und vertreten seit Jahren Online-Shops, die wegen Verstößen im E-Commerce abgemahnt wurden.
Akute Hilfe: Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, zählt jede Sekunde und jedes Wort! Unsere Partner-Anwältinnen und -Anwälte helfen Ihnen umgehend.
Fehler analysieren: Nach intensiver Beratung und Vertretung unterstützen wir Sie bei der Beseitigung der abgemahnten Punkte und Einhaltung der Unterlassungspflichten durch eine umfassende Umsetzungsprüfung.
Für die Zukunft schützen: Mit unseren Shop-Gutachten, Prüfungen und dem Update-Service zu neuer Rechtsprechung und Gesetzgebung minimieren wir zusammen dauerhaft Ihr Abmahnrisiko.
Dr. Carsten Föhlisch
Vice President Legal Services bei Trusted Shops
und Inhaber der Kanzlei FÖHLISCH Rechtsanwälte
Wie handeln Sie richtig nach Erhalt einer Abmahnung?
Ruhe bewahren
Das Abmahn(un)wesen ist in Deutschland leider fester Bestandteil des Online-Handels. Aber keine Panik, Sie sind bei uns in guten Händen.
Mit fachkundigen Partnern finden wir eine gute Lösung – handeln Sie nicht überstürzt auf eigene Faust!
Nicht bezahlen, nicht unterschreiben
Einfach Abmahnkosten zahlen, unterschreiben und die Sache ist aus der Welt? Nein!
Werfen Sie kein Geld zum Fenster heraus, investieren Sie lieber in eine gute Verteidigung. Vielleicht müssen Sie an den Angreifer dann gar nichts zahlen.
Soforthilfe holen
Laden Sie Ihre Abmahnung hoch oder rufen Sie uns an – kostenlos und unverbindlich.
Wir beraten Sie zum optimalen Schutz und stellen Ihnen sofort einen erfahrenen Anwalt zur Seite, der das bestmögliche Ergebnis für Sie herausholt.
Unterschreiben Sie nicht, was Sie nicht einhalten können!
Seit dem 01.12.2021 dürfen Wirtschaftsverbände nur abmahnen, wenn sie auf der Liste der sogenannten qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen sind, die vom Bundesamt für Justiz geführt wird.
Verbraucherschutzverbände müssen auf der Liste der sogenannten qualifizierten Einrichtungen eingetragen sein. Konkurrenten dürfen bei weitem nicht mehr so viele Verstöße abmahnen wie vor dem 01.12.2021.
Während die eigentliche Abmahnung relativ „günstig“ ist und den Betroffenen häufig dazu verleitet, den Gang vor Gericht zu scheuen und lieber eine kleine Summe zu zahlen sowie eine Unterlassungserklärung abzugeben, entstehen die eigentlichen Kosten oft durch Vertragsstrafen im Nachgang.
Wehren Sie sich: Widerstand zahlt sich immer aus
Die Rechtsstreitigkeit kann außergerichtlich nach einer Abmahnung grundsätzlich nur erledigt werden, wenn eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird.
Der Abgemahnte muss sich also verpflichten, eine Strafe zu zahlen, falls er den gleichen Verstoß in Zukunft noch einmal begeht.
Teilweise werden solche Vertragsstrafen schon in der Unterlassungserklärung beziffert, häufig wird aber auch eine „angemessene“ Vertragsstrafe versprochen.
Bei einem erstmaligen erneuten Verstoß wird meist eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 bis 5.000 € geltend gemacht, beim zweiten Verstoß sogar noch mehr!
Machen Sie sich unangreifbar – am besten mit unserer Hilfe
Häufig suchen sich Abmahner jedoch gerade solche Rechtsverstöße heraus, die künftig mit hoher Wahrscheinlichkeit noch einmal begangen werden, etwa weil bestimmte rechtliche Vorgaben beim Handel über Marktplätze technisch nur schwer einzuhalten sind.
Eine Gelddruckmaschine für Abmahnerinnen und Abmahner, vor allem, wenn Sie keinen Einfluss auf die technischen Gegebenheiten auf Handelsplattformen haben.
Zwar sieht das neue Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vor, dass mit einem Mitbewerber keine Vertragsstrafe vereinbart werden darf, wenn erstmalig eine Unterlassungsverpflichtung gefordert wird, es sich um Verstöße gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr oder in digitalen Diensten handelt und der Abgemahnte in der Regel weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigt.
Das gilt jedoch nur für den ersten Verstoß. Wird weiterhin gegen die Unterlassungspflicht verstoßen, was sich häufig nicht ausschließen lässt, wird die zweite Stufe – die Vertragsstrafe – folgen.
Zudem gilt diese Regelung nur für Mitbewerber, Verbände hingegen können nach wie vor direkt die Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung verlangen.
Schützen Sie Ihren Online-Shop
Wenn Sie trotzdem unterschreiben wollen, müssen Sie vorher unbedingt erst alle Verstöße beseitigen und Ihren Shop unangreifbar machen.
Ansonsten drohen neben hohen Strafen auch weitere Abmahnungen mit immer höheren Gebühren.
Unsere spezilisierten Partner-Anwältinnen und -Anwälte erreichen oft, dass Sie weder zahlen noch unterschreiben müssen und das Geld investieren können, um Ihren Shop abmahnsicher zu machen.
Trusted Shops hilft bei Abmahnungen
Mit unseren Legal Products helfen wir auch dann, wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben. Die einfache Abgabe einer vermeintlich kostengünstigen Unterlassungserklärung kann sich noch nach Jahren als Kostenfalle herausstellen, wenn wegen eines ähnlichen Verstoßes Vertragsstrafen fällig werden. Handeln Sie nicht auf eigene Faust, sondern lassen Sie sich von unseren Partner-Anwält*innen beraten.
1. Sofortige Verteidigung ohne Wartezeit
Bei Abmahnungen werden extrem kurze Fristen gesetzt, Sie müssen also sofort handeln, um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.
Für Sie lassen wir daher alles andere stehen und liegen: Ihre persönliche Anwältin oder Ihr persönlicher Anwalt berät und vertritt Sie sofort und leitet alle notwendigen Schritte ein.
Wir setzen nur Partner-Kanzleien ein, die auf Abmahnverteidigung im Online-Handel seit Jahren spezialisiert sind und sofort Kapazitäten für unsere Kundinnen und Kunden freihaben.
2. Verteidigung auch bei aktuell vorliegender Abmahnung
Ganz gleich, ob Sie schon Kundin oder Kunde sind oder nicht: Im Fall einer wettbewerbs-, urheber-, marken- oder datenschutzrechtlichen Abmahnung helfen wir Ihnen auch, wenn Sie jetzt erst Kundin oder Kunde werden. Sofort und ohne Qualitätseinbußen.
3. Vertretung auch bei Selbstverschulden
Die meisten Rechtsverstöße passieren nicht mit Absicht, sondern weil die Rechtslage unüberschaubar und für juristische Laien oft mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar ist.
Daher spielt es für uns keine Rolle, ob Ihre Abmahnung selbst verschuldet ist.
Wir helfen, auch wenn Sie unsere Texte (noch) nicht verwenden oder unsere Prüfungen (noch) nicht umgesetzt wurden.
4. Außergerichtlich oder gerichtlich: Sie haben die Wahl
Die Beendigung eines Abmahnangriffs kann zwar durch eine sog. Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung außergerichtlich mit verhältnismäßig geringen Kosten beigelegt werden. An den häufig bereits mitgeschickten Erklärungen sind in den meisten Fällen jedoch Modifizierungen notwendig.
Und Vorsicht: Bei vielen Angreiferinnen und Angreifern sind weitere Kosten vorprogrammiert.
Diese hoffen nämlich darauf, dass Sie in Zukunft ähnliche Verstöße begehen. Auf diese Weise können dann schnell Vertragsstrafen in Höhe von 5.000 € oder mehr fällig werden.
Oft empfiehlt sich daher auch der Gang vor Gericht, um langfristig Kosten zu sparen.
Wir stellen Ihnen ausschließlich spezialisierte Anwält*innen zur Seite, die sich täglich mit E-Commerce-Recht beschäftigen.
5. Volle anwaltliche Haftung selbstverständlich
Im Bereich der Rechtstexte oder der Durchführung von Schulungen verlassen wir uns gerne auf die neuesten Technologien.
Bei der Vertretung von Abmahnungen beraten und vertreten Sie jedoch ausschließlich erfahrene Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Für alle Beratungen und Vertretungen greift daher selbstverständlich die volle anwaltliche Haftung.
Wir setzen ausschließlich spezialisierte Anwältinnen und Anwälte ein, die bereits unzählige Abmahnungen erfolgreich verteidigt haben.