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Wir helfen sofort – auch rückwirkend!

Abmahnung für Ihren Online-Shop erhalten?

Jetzt das Formular ausfüllen und ein kostenloses Beratungsgespräch anfordern!

Egal, ob berechtigt oder unberechtigt – wir helfen bei allen datenschutz-, urheber-, marken- oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Ihres Online-Shops, eBay- oder Amazon-Auftritts.

Unsere spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben tausende Abmahnungen von Brandt Legal, IDO, Verband Sozialer Wettbewerb e. V. (VSW), Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe e. V (VgU), Eurokonsum & Co. in den Bereichen Wettbewerbsrecht, Markenrecht (z.B. Mercedes, Inbus) und Urheberrecht (z.B. Copytrack) erfolgreich abgewehrt oder die Kosten stark reduziert.

„Ich mache seit 20 Jahren Online-Shops abmahnsicher, habe zahlreichen Massenabmahnern das Handwerk gelegt und berate unter anderem den Deutschen Bundestag im Kampf gegen Missbrauch von Abmahnungen.“

Dr. Carsten Föhlisch

 

Die häufigsten Abmahngründe

Die häufigsten Abmahnungen im E-Commerce betreffen fehlende oder fehlerhafte Preisangaben, unvollständige oder falsche Kennzeichnungen bestimmter Produkte wie z. B. von Lebensmitteln oder Bioziden, Verstöße im Bereich Energiekennzeichnung und gesundheitsbezogener Angaben (sog. Health Claims) sowie Datenschutzverstöße und Urheber- und Markenrechtsverletzungen.

Aber auch Verstöße gegen das Verpackungsgesetz, nicht verlinkte Garantiebedingungen, fehlerhafte AGB-Klauseln, fehlerhafter Newsletterversand (E-Mails ohne Opt-In) und irreführende Werbung sowie Verstöße gegen das Widerrufsrecht (z. B. unterschiedliche Widerrufsfristen in der Belehrung und an anderer Stelle, vor allem bei eBay) gehören dazu.

Wie handeln Sie richtig nach Erhalt einer Abmahnung?

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Ruhe bewahren

Das Abmahn(un)wesen ist in Deutschland leider fester Bestandteil des Online-Handels. Aber keine Panik, Sie sind bei uns in guten Händen.

Mit fachkundigen Partnern finden wir eine gute Lösung handeln Sie nicht überstürzt auf eigene Faust!

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Nicht bezahlen, nicht unterschreiben

Einfach Abmahnkosten zahlen, unterschreiben und die Sache ist aus der Welt? Nein!

Werfen Sie kein Geld zum Fenster heraus, investieren Sie lieber in eine gute Verteidigung. Vielleicht müssen Sie an den Angreifer dann gar nichts zahlen.

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Soforthilfe holen

Laden Sie Ihre Abmahnung hoch oder rufen Sie uns an – kostenlos und unverbindlich.

Wir beraten Sie zum optimalen Schutz und stellen Ihnen sofort einen erfahrenen Anwalt zur Seite, der das bestmögliche Ergebnis für Sie herausholt.

Unterschreiben Sie nicht, was Sie nicht einhalten können!

Seit dem 01.12.2021 dürfen Wirtschaftsverbände nur abmahnen, wenn sie auf der Liste der sogenannten qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen sind, die vom Bundesamt für Justiz geführt wird.

Verbraucherschutzverbände müssen auf der Liste der sogenannten qualifizierten Einrichtungen eingetragen sein. Konkurrenten dürfen bei weitem nicht mehr so viele Verstöße abmahnen wie vor dem 01.12.2021.

Während die eigentliche Abmahnung relativ „günstig“ ist und den Betroffenen häufig dazu verleitet, den Gang vor Gericht zu scheuen und lieber eine kleine Summe zu zahlen sowie eine Unterlassungserklärung abzugeben, entstehen die eigentlichen Kosten oft durch Vertragsstrafen im Nachgang.



Wehren Sie sich: Widerstand zahlt sich immer aus

Die Rechtsstreitigkeit kann außergerichtlich nach einer Abmahnung grundsätzlich nur erledigt werden, wenn eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird.

Der Abgemahnte muss sich also verpflichten, eine Strafe zu zahlen, falls er den gleichen Verstoß in Zukunft noch einmal begeht.

Teilweise werden solche Vertragsstrafen schon in der Unterlassungserklärung beziffert, häufig wird aber auch eine „angemessene“ Vertragsstrafe versprochen.

Bei einem erstmaligen erneuten Verstoß wird meist eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 bis 5.000 € geltend gemacht, beim zweiten Verstoß sogar noch mehr!

Eine Frau schaut glücklich auf ihren Laptop-Bildschirm. Eine Frau schaut glücklich auf ihren Laptop-Bildschirm. Eine Frau schaut glücklich auf ihren Laptop-Bildschirm. Eine Frau schaut glücklich auf ihren Laptop-Bildschirm. Eine Frau schaut glücklich auf ihren Laptop-Bildschirm. Eine Frau schaut glücklich auf ihren Laptop-Bildschirm.

Trusted Shops hilft bei Abmahnungen

Mit unseren Legal Products helfen wir auch dann, wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben. Die einfache Abgabe einer vermeintlich kostengünstigen Unterlassungserklärung kann sich noch nach Jahren als Kostenfalle herausstellen, wenn wegen eines ähnlichen Verstoßes Vertragsstrafen fällig werden. Handeln Sie nicht auf eigene Faust, sondern lassen Sie sich von unseren Partner-Anwält*innen beraten.

1. Sofortige Verteidigung ohne Wartezeit

Bei Abmahnungen werden extrem kurze Fristen gesetzt, Sie müssen also sofort handeln, um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.

Für Sie lassen wir daher alles andere stehen und liegen: Ihre persönliche Anwältin oder Ihr persönlicher Anwalt berät und vertritt Sie sofort und leitet alle notwendigen Schritte ein.

Wir setzen nur Partner-Kanzleien ein, die auf Abmahnverteidigung im Online-Handel seit Jahren spezialisiert sind und sofort Kapazitäten für unsere Kundinnen und Kunden freihaben.

2. Verteidigung auch bei aktuell vorliegender Abmahnung

Ganz gleich, ob Sie schon Kundin oder Kunde sind oder nicht: Im Fall einer wettbewerbs-, urheber-, marken- oder datenschutzrechtlichen Abmahnung helfen wir Ihnen auch, wenn Sie jetzt erst Kundin oder Kunde werden. Sofort und ohne Qualitätseinbußen.

3. Vertretung auch bei Selbstverschulden

Die meisten Rechtsverstöße passieren nicht mit Absicht, sondern weil die Rechtslage unüberschaubar und für juristische Laien oft mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar ist.

Daher spielt es für uns keine Rolle, ob Ihre Abmahnung selbst verschuldet ist.

Wir helfen, auch wenn Sie unsere Texte (noch) nicht verwenden oder unsere Prüfungen (noch) nicht umgesetzt wurden.

4. Außergerichtlich oder gerichtlich: Sie haben die Wahl

Die Beendigung eines Abmahnangriffs kann zwar durch eine sog. Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung außergerichtlich mit verhältnismäßig geringen Kosten beigelegt werden. An den häufig bereits mitgeschickten Erklärungen sind in den meisten Fällen jedoch Modifizierungen notwendig.

Und Vorsicht: Bei vielen Angreiferinnen und Angreifern sind weitere Kosten vorprogrammiert.

Diese hoffen nämlich darauf, dass Sie in Zukunft ähnliche Verstöße begehen. Auf diese Weise können dann schnell Vertragsstrafen in Höhe von 5.000 € oder mehr fällig werden.

Oft empfiehlt sich daher auch der Gang vor Gericht, um langfristig Kosten zu sparen.

Wir stellen Ihnen ausschließlich spezialisierte Anwält*innen zur Seite, die sich täglich mit E-Commerce-Recht beschäftigen.